Sachkundelehrgang (SKL) „Nagerbekämpfung“
Beim Einsatz von rodentiziden Präparaten zur Schadnagerbekämpfung verlangt der Gesetzgeber, dass der Anwender über eine entsprechende Sachkunde verfügt. Hierbei sind je nach Anwender, Anwendungsbereich und -häufigkeit unterschiedliche Sachkundenachweise notwendig. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen und den von uns angebotenen Sachkundelehrgängen, sodass Sie den für Sie passenden Kurs auswählen können.
Die TERMINE für unseren 3-Tage-SKL-GefStoffV inkl. Zertifikatsschulung und das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier:
3-Tage-SKL-GefStoffV (Nagerbekämpfung)
Information zur Gültigkeit des Sachkundelehrgangs „Nagerbekämpfung“ nach Gefahrstoffverordnung (GefStV), Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) und § 4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG) [3-Tage-SKL] Durch die Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Oktober 2021 fällt die Verwendung aller Biozidprodukte für die Anwenderkategorie „geschulter berufsmäßiger Anwender“ sowie der als akut toxisch Kategorie 1 bis 3, krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuften Schädlingsbekämpfungsmittel in den Rechtsbereich dieser neuen Version der Gefahrstoffverordnung. Die Anwendung der oben genannten Präparate, unter die auch alle wirkstoffhaltigen Nagerbekämpfungsmittel/Rodentizide fallen, erfordert daher eine Sachkunde nach Anhang I, Nr. 4 („Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln“) dieser Verordnung. In unserem neuen 3-tägigen Kurs (2 Tage online/remote, 1 Tag inkl. Prüfung in Präsenz) werden die folgenden, gesetzlich geforderten Lehrgangsinhalte vermittelt:- Grundkenntnisse der Toxikologie und Ökotoxikologie
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnisse über die Wirkungen der jeweiligen Biozid-Produkte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- Kenntnisse über die Ermittlung und Einschätzung der Zielbereiche und Zieltierarten für den Einsatz von Biozid-Produkten
- Kenntnisse und Fertigkeiten für einen nachhaltigen, risikominimierenden Einsatz der jeweiligen Biozid-Produkte
- Kenntnisse über die Möglichkeiten, einem Befall vorzubeugen, und alternativer Verfahren zur Schädlingsbekämpfung und die entsprechenden Fertigkeiten
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur Dosierung und Ausbringung
- Kenntnisse zur Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle
- Kenntnisse zur fachgerechten Entsorgung
- Verhalten von Ratten in der Kanalisation
- Verhalten und Biologie von Nagern
- Bekämpfung von Nagetieren (inkl. integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)
- Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
- Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
- Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
Für eine Verwendung der oben genannten Biozidprodukte (Rodentizide), die bis zum 30. September 2021 ohne Sachkunde (z. B. berufliche Anwendung Stadtentwässerungen, Bauhöfe ) nach Gefahrstoffverordnung eingesetzt werden konnten, ist diese Sachkunde spätestens bis zum 28. Juli 2027 nachzuweisen. Bis dahin ist eine Anwendung gemäß der bis zum 30. September 2021 gültigen Rechtsvorschriften weiterhin zulässig. Dieses ist in §25 der Gefahrstoffverordnung als Übergangsregelung festgelegt. Die Anwendung von Rodentizidprodukten erfordert ab dem 28. Juli 2027 für alle Anwender und bereits jetzt für diejenigen Anwender, die nicht unter die Übergangsregelung gemäß §25 GefStoffV fallen, eine (Teil-)Sachkunde Anhang 1, Nummer 4 der Gefahrstoffverordnung nach §4-Tierschutzgesetz.
Hierzu zählt die Anwendung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zum Beispiel als Mitarbeitende in Bauhöfen, Klärwerken, Abfallentsorgungsbetrieben, Betrieben der Lebensmittelindustrie, in Schulen, in Wohnungsgesellschaften, Krankenhäusern und in Betrieben der Landwirtschaft sowie für die gewerbliche Anwendung bei anderen. Für diese Anwendergruppen ist unser „Sachkundelehrgang „Nagerbekämpfung“ nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) und § 4(1)Tierschutzgesetz (TierSchG) [3-Tage-SKL] konzipiert und behördlich anerkannt.
| Preis | 545,00 € zzgl. gesetzl. MwSt |
| Schulungszeit | 08:30-17:00 Uhr |