Sachkundelehrgang (SKL) „Schlagfalle“

Beim Ein­satz von ro­den­ti­zi­den Prä­pa­ra­ten zur Schad­na­ger­be­kämp­fung ver­langt der Ge­setz­ge­ber, dass der An­wen­der über eine ent­spre­chen­de Sach­kun­de ver­fügt. Hier­bei sind je nach An­wen­der, An­wen­dungs­be­reich und -häu­fig­keit un­ter­schied­li­che Sach­kun­de­nach­wei­se not­wen­dig. Im Fol­gen­den fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu den ge­setz­li­chen Neue­run­gen und den von uns an­ge­bo­te­nen Sach­kun­de­lehr­gän­gen, so­dass Sie den für Sie pas­sen­den Kurs aus­wäh­len kön­nen.

 

Die TER­MI­NE für un­se­ren Sach­kun­de­lehr­gän­ge (SKL) „Schlag­fal­le“ inkl. Zer­ti­fi­kats­schu­lung und das ent­spre­chen­de An­mel­de­for­mu­lar fin­den Sie hier:

Information zur Gültigkeit des

Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)

Auf Grund der strik­ten Aus­le­gung des Tier­schutz­ge­setz­tes (§4(1)) ist für die Be­kämp­fung von Na­gern durch den Ein­satz von Schlag­fal­len, auch ohne Bio­zid­pro­duk­te, eine Sach­kun­de nach §4(1) not­wen­dig, da ein Wir­bel­tier nur der­je­ni­ge tö­ten darf, wel­cher die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Dies gilt im Kon­text des Tö­tens von Tie­ren im Rah­men ei­ner An­stel­lung so­wie im Rah­men der Durch­füh­rung als be­rufs­mä­ßi­ge Tä­tig­keit. Da­her ist eine Sach­kun­de nach Tier­schutz­ge­setz er­for­der­lich:

  1. Beim Töten von Tieren im Rahmen einer Anstellung (als Arbeitnehmer!)
  2. als berufsmäßige Tätigkeit

zum Bei­spiel als:

  • Hausmeister in Schulen, in Wohnungsgesellschaften, Krankenhäusern
  • Mitarbeiter in Bauhöfen, Klärwerken, Abfallentsorgungsbetrieben, Betrieben der Lebensmittelindustrie und in Betrieben der Landwirtschaft….

Zu be­ach­ten ist, dass eine Sach­kun­de nach TierSchG nicht er­for­der­lich ist:

  • Für das Töten lebensschwacher oder schwerverletzter Wirbeltiere im Einzelfall im eigenen Tierbestand oder bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Einzelfall.
  • Eine sachgerechte Bekämpfung von Schadnagern hat die Befallstilgung zum Ziel – eine Einzeltierbekämpfung ist nicht sachgerecht!!!

Der „Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)“ ist be­hörd­lich an­er­kannt und wird in ganz Deutsch­land an­ge­bo­ten.

Wie Sie an den un­ten ge­nann­ten Lehr­gangs­in­hal­ten er­ken­nen kön­nen, be­han­delt der Kurs alle re­le­van­ten und ge­setz­lich ge­for­der­ten Lehr­in­hal­te und ist spe­zi­ell für An­wen­der­grup­pen im Be­reich Schlag­fal­le aus­ge­legt, die un­ter die Über­g­angs­re­ge­lung ge­mäß §25 der Ge­fahr­stoff­ver­ord­nung fal­len, aus­ge­rich­tet:

In dem „Sachkundelehrgang Schlagfalle nach §4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG)“ wer­den fol­gen­de The­men­kom­ple­xe be­han­delt:

  • Verhalten und Biologie von Nagern
  • Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
  • Bekämpfung von Nagetieren gemäß guter fachlicher Anwendung
  • Schlagfallensysteme/ Alternativsysteme (inkl. Elektronischer Systeme)
  • Einsatz/ Befallserkennung/ Dokumentation
  • Korrektes Töten bei fehlender Liquidation mittels Schlagfalle
  • Code of best practise sowie
  • Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Schlagfallen/ Arbeitsschutz
Preis300,00 € zzgl. gesetzl. MwSt
Schu­lungs­zeit09:00-17:00 Uhr